Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kurierdienst
DK - Die Kuriere GmbH
Stand 07/2015
1. Präambel
"DK, Die Kuriere GmbH" betreibt eine Vermittlungszentrale für Transporte jeglicher Art, hauptsächlich jedoch für eilige Kuriersendungen, Kleintransporte und Lieferdienste. Die Vermittlung, Ausführung und Fakturierung der Transporte unterliegen den jeweils in der aktuellen Fassung gültigen Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL) soweit nicht die nachfolgenden Regelungen hiervon abweichen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn "DK, Die Kuriere GmbH" dies ausdrücklich schriftlich anerkennt.
2. Leistungen
Die Beförderung erfolgt durch selbständige Transportunternehmer (Kuriere), die mit "DK, Die Kuriere GmbH" vertraglich gebunden sind und von dieser ausgewählt werden. "DK, Die Kuriere GmbH" tritt als Erbringer und Vermittler des Transportauftrages in Erscheinung. Die Auswahl der Kuriere erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. "DK, Die Kuriere GmbH" behält sich für einzelne Transporte ein Selbsteintrittsrecht vor, das heißt, sie kann diese Transporte gegebenenfalls selbst ausführen.
Die Auftragsvergabe erfolgt telefonisch, online oder per E-Mail. Der Auftraggeber hat bei Auftragsvergabe alle wesentlichen Angaben über Größe, Gewicht und Zustand der Sendung zu machen. Alle Güter, die sich zur Beförderung mit Pkw, Kleintransporter und Lkw eignen, können transportiert werden. Der Versender hat die Sendung dem Kurier in beförderungsfähigem Zustand zu übergeben, das heißt, der Auftraggeber ist für eine ausreichende und sichere Verpackung zuständig. Ist eine solche Verpackung nicht gegeben, so muß der Kurier darauf hingewiesen werden. Die Risiken eines eventuellen Transportschadens gehen dann entsprechend der Richtlinien nach VBGL (§ 3 II) auf den Auftraggeber über. Handelt es sich bei der Sendung um ein gefährliches Gut, so hat der Auftraggeber "DK, Die Kuriere GmbH" und den Kurier bei der Auftragsvergabe über die Gefährlichkeit, die Klasse und Nummer des Gefahrgutes gemäß ADR/GGVS und die jeweils erforderliche Schutzausrüstung, zu informieren. Werden diese Informationen bei der Auftragserteilung nicht mitgeteilt, so kann "DK, Die Kuriere GmbH" die Übernahme des Gutes verweigern. Die Kosten der vergeblichen Anfahrt gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Beförderung erfolgt bei Express-Fahrten nach Möglichkeit auf schnellem Weg zwischen Absender und Empfänger. Bei Tagestarif-Fahrten erfolgt die Auslieferung in der Regel, je nach Verkehrsbedingungen, werktags bis ca. 16.30 Uhr bzw. nach Absprache.
Tagestarif-Fahrten werden nur innerhalb Berlins durchgeführt. Fahrten in andere Orte sind immer Express-Fahrten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Be- und Entladearbeiten sowie eventuell entstehende Standzeiten werden vom Auftraggeber gesondert vergütet, sie sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages.
Kann eine Fahrt aus Gründen, die nicht der Kurier verschuldet hat, nicht abgeholt oder geliefert werden, so ist die „DK, Die Kuriere GmbH“ berechtigt, die Kosten für eine vergebliche Anfahrt oder weiteren Auslieferversuch dem Auftraggeber zu berechnen.
Wird eine Fahrt ohne Verschulden des Kuriers storniert, so ist die „DK, Die Kuriere GmbH“ berechtigt, eine Stornogebühr nach geleistetem Aufwand (Planung, Teilanfahrt etc.) zu berechnen.
Die Verpflichtung des Frachtführers aus dem Beförderungsvertrag umfaßt keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten. Soll Palettentausch erfolgen, so ist diese Vereinbarung gesondert schriftlich zu treffen. Der Palettentausch ist eine eigenständige zusätzliche Dienstleistung des Frachtführers, die mit dem Frachtentgelt nicht abgegolten und besonders zu vergüten ist. Der Vertrag über die Beförderung von palettiertem Gut ist mit der Auslieferung beim Empfänger erfüllt. Die Rücklieferung leerer Paletten erfolgt nur, wenn darüber ein gesonderter Beförderungsvertrag abgeschlossen wird.
Der Kurier ist berechtigt, beim Auftraggeber eine Auftragsbestätigung mit Stempel und Unterschrift zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber diese Auftragsbestätigung, so ist der Kurier berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an der Sendung auszuüben, bis das Beförderungsentgelt für diesen Transport entrichtet worden ist.
3. Haftung und Versicherung
Erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind bei Annahme der Sendung durch den Empfänger sofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich schriftlich gegenüber der "DK, Die Kuriere GmbH" anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden und Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Annahme der Sendung anzuzeigen. Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so entfällt jede Haftung der "DK, Die Kuriere GmbH" bzw. des Kuriers.
"DK, Die Kuriere GmbH" sorgt bei allen Beförderungsverträgen für eine Transportversicherung (Haftpflicht- sowie Transportschadenversicherung) gemäß den Richtlinien des § 10 VBGL. "DK, Die Kuriere GmbH" hat gegenüber den Regelungen § 10 VBGL die Haftung für Transportschäden bis auf vierzig Sonderziehungsrechte (gesetzlich 8,33 SZR) je Kg Transportgut erweitert.
"DK, Die Kuriere GmbH" haftet nicht für Bruchschäden an Glas, Keramik, Porzellan und anderen bruchempfindlichen Gütern. Für Funktionsstörungen elektrischer und elektronischer Geräte haftet "DK, Die Kuriere GmbH" nur, wenn nachgewiesen wird, daß die Schäden auf Verschulden der "DK, Die Kuriere GmbH" bzw. des Kuriers zurückzuführen sind.
"DK, Die Kuriere GmbH" haftet bei Transportschäden lediglich in Höhe der unter 3 b) abgeschlossenen Transportversicherung bis auf 40 SZR je kg des Transportgutes. „DK, Die Kuriere GmbH“ haftet nicht für Vermögens- und Folgeschäden infolge des Transportschadens.
"DK, Die Kuriere GmbH" haftet nicht für Vermögensschäden aufgrund von Lieferfristüberschreitungen.
4. Entgelt
Das Beförderungsentgelt richtet sich immer nach den jeweils in der aktuellen Fassung gültigen Preislisten der "DK, Die Kuriere GmbH", wenn nicht vorher eine anderweitige Vereinbarung über das Entgelt getroffen wurde. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei Ablieferung der Sendung an den auftragnehmenden Unternehmer (Kurierfahrer) bar zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich eine bargeldlose Zahlung vereinbart wird. Bei bargeldloser Zahlung wird "DK, Die Kuriere GmbH" vom Unternehmer auch mit dem Inkasso der entstandenen Rechnungsbeträge beauftragt.
Wenn bargeldlose Zahlung vereinbart wurde, ist das Beförderungsentgelt sofort nach Rechnungslegung fällig. Ist der jeweilige Rechnungsbetrag (pro 14-tägiger Rechnungslegung) unter 25 EURO netto, werden 2,50 EURO netto Rechnungslegungsgebühr erhoben. Zahlungsverzug tritt ohne vorherige Mahnung zehn Tage nach Zugang der Rechnung ein. "DK, Die Kuriere GmbH" ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank (bzw. bei Wegfall des entsprechenden Ersatzleitzins) sowie angemessene Mahngebühren zu verlangen.
Befindet sich ein Kunde mit der Zahlung von Rechnungen mehr als zwei Monate in Verzug, so darf "DK, Die Kuriere GmbH" ein Zurückbehaltungsrecht an Sendungen solange ausüben, bis das Kundenkonto ausgeglichen ist.
Soll eine andere Person als der Auftraggeber Frachtzahler des Transportentgeltes sein und diese verweigert die Zahlung, so kann DK, die Kuriere GmbH das Beförderungsentgelt vom Auftraggeber verlangen. Rechnungszahler wird in diesem Falle die Person/Firma von der der Transportauftrag bestellt wurde.
5. Gerichtsstand und Verjährung
Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis mit "DK, Die Kuriere GmbH" ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle diese Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Sämtliche Ansprüche gegen die "DK, Die Kuriere GmbH" und beauftragte Kuriere, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten, es sei denn, der Anspruch beruht auf einer vorsätzlichen Schädigung durch die „DK, Die Kuriere GmbH“ oder einem beauftragten Kurier. In diesem Falle gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Die Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit des Anspruchs, spätestens mit Ablieferung der Sendung.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechende Bestimmung nach VBGL zu ersetzen oder falls sich auch diese als unwirksam erweisen sollte, durch eine Regelung zu ersetzen, die die Parteien mutmaßlich getroffen hätten, wenn Sie von vornherein von der Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gewußt hätten.
LKW-Transport
Die Kuriere LKW Transport GmbH
Stand 03/2023
1. Präambel
"Die Kuriere LKW Transport GmbH betreibt eine Vermittlungszentrale für Transporte jeglicher Art. Die Vermittlung, Ausführung und Fakturierung der Transporte unterliegen den jeweils in der aktuellen Fassung gültigen Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL) soweit nicht die nachfolgenden Regelungen hiervon abweichen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Die Kuriere LKW Transport GmbH dies ausdrücklich schriftlich anerkennt.
2. Leistungen
Die Beförderung erfolgt durch selbständige Transportunternehmer, die mit Die Kuriere LKW Transport GmbH vertraglich gebunden sind und von dieser ausgewählt werden. Die Kuriere LKW Transport GmbH tritt als Erbringer und Vermittler des Transportauftrages in Erscheinung. Die Auswahl der Frachtführer erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Kuriere LKW Transport GmbH behält sich für einzelne Transporte ein Selbsteintrittsrecht vor, das heißt, sie kann diese Transporte gegebenenfalls selbst ausführen.
Die Auftragsvergabe erfolgt telefonisch, online oder per E-Mail. Der Auftraggeber hat bei Auftragsvergabe alle wesentlichen Angaben über Größe, Gewicht und Zustand der Sendung zu machen. Der Versender hat die Sendung dem Frachtführer beförderungsfähigem Zustand zu übergeben, das heißt, der Auftraggeber ist für eine ausreichende und sichere Verpackung zuständig. Ist eine solche Verpackung nicht gegeben, so muss der Frachtführer darauf hingewiesen werden. Die Risiken eines eventuellen Transportschadens gehen dann entsprechend der Richtlinien nach VBGL (§ 3 II) auf den Auftraggeber über. Handelt es sich bei der Sendung um ein gefährliches Gut, so hat der Auftraggeber Die Kuriere LKW Transport GmbH und den Frachtführer bei der Auftragsvergabe über die Gefährlichkeit, die Klasse und Nummer des Gefahrgutes gemäß ADR/GGVS und die jeweils erforderliche Schutzausrüstung, zu informieren. Werden diese Informationen bei der Auftragserteilung nicht mitgeteilt, so kann Die Kuriere LKW Transport GmbH die Übernahme des Gutes verweigern. Die Kosten der vergeblichen Anfahrt gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Kann eine Fahrt aus Gründen, die nicht der Frachtführer verschuldet hat, nicht abgeholt oder geliefert werden, so ist die Die Kuriere LKW Transport GmbH berechtigt, die Kosten für eine vergebliche Anfahrt oder weiteren Auslieferversuch dem Auftraggeber zu berechnen.
Wird eine Fahrt ohne Verschulden des Frachtführers storniert, so ist die Die Kuriere LKW Transport GmbH berechtigt, eine Stornogebühr nach geleistetem Aufwand (Planung, Teilanfahrt etc.) zu berechnen.
Die Verpflichtung des Frachtführers aus dem Beförderungsvertrag umfasst keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten. Soll Palettentausch erfolgen, so ist diese Vereinbarung gesondert schriftlich zu treffen. Der Palettentausch ist eine eigenständige zusätzliche Dienstleistung des Frachtführers, die mit dem Frachtentgelt nicht abgegolten und besonders zu vergüten ist. Der Vertrag über die Beförderung von palettiertem Gut ist mit der Auslieferung beim Empfänger erfüllt. Die Rücklieferung leerer Paletten erfolgt nur, wenn darüber ein gesonderter Beförderungsvertrag abgeschlossen wird.
Der Frachtführer ist berechtigt, beim Auftraggeber eine Auftragsbestätigung mit Stempel und Unterschrift zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber diese Auftragsbestätigung, so ist der Frachtführer berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an der Sendung auszuüben, bis das Beförderungsentgelt für diesen Transport entrichtet worden ist.
3. Grundsätzliche Haftung für alle Transporte
Gesetzliche Grundlage der Haftungsregelung ist das Handelsgesetzbuch (HGB), vierter Abschnitt, teilweise in Verbindung mit dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) § 7a.
Danach haftet Die Kuriere LKW Transport GmbH gegenüber dem Auftraggeber für alle durch Die Kuriere LKW Transport GmbH an Transportunternehmer (Frachtführer) vergebenen Transportaufträge gem. § 425 HGB für die Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfristen entstehen.
Im Gütertransport ist gem. § 431 HGB die durch Die Kuriere LKW Transport GmbH zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung auf einen Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Gesamtsendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist oder nur eines entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist, begrenzt.
Spezifische Haftungsbegrenzung für den Gütertransport
Im Regelfall gilt der gesetzliche Haftungshöchstbetrag von 8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht des entwerteten Teils einer Sendung bzw. der entwerteten Gesamtsendung. Dies entspricht abhängig vom jeweiligen Tageskurs ca. Euro 10,00 je Kilogramm.
Bietet Ihnen die gesetzliche Höchsthaftung keinen ausreichenden Schutz, kann eine zusätzliche Transportversicherung auf Grundlage einer schriftlich einzureichenden Wertdeklaration abgeschlossen werden. Die Prämie wird in Abhängigkeit vom jeweiligen Warenwert ermittelt und zzgl. gültiger Versicherungssteuer berechnet. Die Versicherung ist nur für den jeweils beauftragten Transport gültig.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.
Für grenzüberschreitende Transporte ist die Haftung gemäß internationaler Abkommen (CMR) einheitlich auf 8,33 SZR je kg begrenzt.
4. Entgelt
Das Beförderungsentgelt richtet sich immer nach den jeweils in der aktuellen Fassung gültigen Preislisten der Die Kuriere LKW Transport GmbH wenn nicht vorher eine anderweitige Vereinbarung über das Entgelt getroffen wurde. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei Ablieferung der Sendung an den auftragnehmenden Unternehmer (Frachtführer) bar zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich eine bargeldlose Zahlung vereinbart wird. Bei bargeldloser Zahlung wird Die Kuriere LKW Transport GmbH vom Unternehmer auch mit dem Inkasso der entstandenen Rechnungsbeträge beauftragt.
Wenn bargeldlose Zahlung vereinbart wurde, ist das Beförderungsentgelt sofort nach Rechnungslegung fällig. Ist der jeweilige Rechnungsbetrag (pro 14-tägiger Rechnungslegung) unter 25 EURO netto, werden 2,50 EURO netto Rechnungslegungsgebühr erhoben. Zahlungsverzug tritt ohne vorherige Mahnung zehn Tage nach Zugang der Rechnung ein. Die Kuriere LKW Transport GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank (bzw. bei Wegfall des entsprechenden Ersatzleitzins) sowie angemessene Mahngebühren zu verlangen.
Befindet sich ein Kunde mit der Zahlung von Rechnungen mehr als zwei Monate in Verzug, so darf Die Kuriere LKW Transport GmbH ein Zurückbehaltungsrecht an Sendungen so lange ausüben, bis das Kundenkonto ausgeglichen ist.
Soll eine andere Person als der Auftraggeber Frachtzahler des Transportentgeltes sein und diese verweigert die Zahlung, so Die Kuriere LKW Transport GmbH das Beförderungsentgelt vom Auftraggeber verlangen. Rechnungszahler wird in diesem Falle die Person/Firma von der der Transportauftrag bestellt wurde
5. Gerichtsstand und Verjährung
Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis mit Die Kuriere LKW Transport GmbH ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle diese Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Sämtliche Ansprüche gegen die Die Kuriere LKW Transport GmbH und beauftragte Frachtführer, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten, es sei denn, der Anspruch beruht auf einer vorsätzlichen Schädigung durch die Die Kuriere LKW Transport GmbH oder einem beauftragten Frachtführer. In diesem Falle gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
Die Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit des Anspruchs, spätestens mit Ablieferung der Sendung.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechende Bestimmung nach VBGL zu ersetzen oder falls sich auch diese als unwirksam erweisen sollte, durch eine Regelung zu ersetzen, die die Parteien mutmaßlich getroffen hätten, wenn Sie von vornherein von der Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gewusst hätten.